Sie suchen psycho-therapeutische Hilfe?

Ich danke Ihnen für Ihr Interesse.

Das Leben kann zur Belastung werden.

Vielleicht liegt eine akute Krise vor.

Oder schwierige, belastende Umstände sind stärker als die innere Widerstandskraft

Die Zukunft erscheint beängstigend und ungewiss.

Was gestern noch ein Plan war, verschwimmt heute in einem diffusen Gefühl von Hoffnungslosigkeit, Trauer, vielleicht sogar Verzweiflung.

Ängste werden überwältigend.

Der Körper spielt einfach nicht mehr mit.

Einsamkeit und Beziehungslosigkeit schleichen sich ein ... oder ließen Sie schon immer leiden...

Ich habe Zeit für Sie.

In einem Erstgespräch können wir feststellen, ob Sie sich mir mit Ihren Problemen anvertrauen können.

Und ob ich Ihnen helfen kann. 

Ganz wichtig ist mir - was auch immer passiert.... 

Alles geschieht gemeinsam und mit Ihrer Zustimmung und Mitwirkung.

Was ist zu tun?

Zunächst einmal müssten Sie die Initiative ergreifen...

... Sie müssten mich anrufen (oder mir eine email schreiben).

Wir verabreden uns.

Zu einem Erstgespräch.

Falls Sie in diesem Gespräch Vertrauen zu mir entwickeln...

... und falls ich den Eindruck bekomme, dass ich Ihnen helfen und dass ich Zeit auch für therapeutisches Arbeiten habe...

vereinbaren wir Sprechstunden und sogenannte "probatorische Sitzungen".

Diese Sitzungen dienen zum vertieften Kennenlernen, zur Fokussierung des oder der zentralen Probleme und zur Identifizierung eines oder weniger Ziele für eine Psychotherapie. 

Auch das sollten wir in vollständiger Transparenz und einvernehmlich gemeinsam gestalten. 

Wir gestalten gemeinsam ein Arbeitsbündnis

Formalitäten...

Antragstellung

In der Phase probatorischer Sitzungen stellen wir gemeinsam einen Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse / Krankenversicherung / Beihilfe. Dieser wird - sofern Sie in den vergangenen zwei Jahren keine ambulante Psychotherapie in einer anderen Praxis wahrgenommen haben - in der Regel innerhalb weniger Tage durch die Krankenkasse genehmigt. 

Typischerweise wird zunächst einmal eine sogenannte "Kurzzeittherapie" beantragt (12-24 Therapie-Stunden). 

Dies bedeutet mindestens ein gutes halbes Jahr gemeinsamer Arbeit.

Auf besonderen Antrag kann -  inhaltlich begründet und begutachtet -  jedoch auch eine Langzeittherapie (60 Stunden und mehr) durch die Krankenkasse genehmigt werden. 

Unsere gemeinsamen Überlegungen und Vereinbarungen während der Sprechstunden bzw. probatorischen Sitzungen werden uns ermöglichen, das für Sie geeignete Behandlungsformat und die geplante Behandlungsdauer festzulegen. 

Gerade wenn Sie sich in einer akuten inneren Notlage befinden, erscheinen Ihnen diese zeitlichen Perspektiven möglicherweise lang und  aufwändig.

Sie werden jedoch feststellen, dass Psychotherapie ihre Wirkung - und sie wirkt! - nur über die Zeit entfaltet. 

Üblicherweise sehen wir uns einmal pro Woche in einer Sitzung zu 50 Minuten Dauer. Auch dieser wöchentliche Rhythmus hat seinen Sinn, denn die Tage "dazwischen" sind für das Verarbeiten des jeweils Erreichten erforderlich.

Auch gerade in Zeiten großer Belastung ist daher Ihre Geduld gefragt.

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